Unser Rat: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor dem Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten und Reiseabbruchversicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Eine Reiserücktrittkostenversicherung schützt Sie zum Beispiel bei:
- Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung
- Unerwarteter Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)
Die oben genannten Beispiele sind den Versicherungsbeschreibungen von TravelSecure
Stand 2020-11-15 entnommen.
Zur Information und Beitragsberechnung folgen sie folgendem Link: